BAP-Urkunde

Fairness und Transparenz ist die wichtigste Basis für unsere tägliche Arbeit. Deshalb ist die F&G Personal GmbH Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), vormals Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen e.V. (BZA).

Wir halten uns an die geltenden Tarifverträge Zeitarbeit der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft inklusive des darin geregelten Lohngefüges und der Einteilung in Entgeltgruppen je nach Qualifikation. Auf dieser Basis setzen wir zum Vorteil unserer Mitarbeiter auf den „Equal Treatment“-Grundsatz.